Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Martin Janßen
§ 1 Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Firma Martin Janßen, Maulbeerkamp 13a-15, 46509 Xanten (nachfolgend „Unternehmer“) und ihren Kunden. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Unternehmer nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebote des Unternehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Unternehmer zustande. Die Annahme erfolgt entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Leistungen.
2.2 Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Der Unternehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Bestätigung oder Lieferung der bestellten Waren annehmen.
2.3 Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige die Bestellung betreffende Änderungen sind nur gültig, sofern der Unternehmer sie in Textform bestätigt hat. Dies gilt auch für Änderungswünsche, die der Kunde im Rahmen eines Montagetermins gegenüber dem Unternehmer äußert.
2.4 Der Unternehmer ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss notwendige technische Änderungen, Modifikationen oder Anpassungen des Vertragsgegenstandes vorzunehmen, soweit dadurch keine Verschlechterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt. Der Unternehmer informiert den Kunden über solche Änderungen.
2.5 Die wesentlichen Merkmale der Produkte und der angebotenen Leistungen sind im jeweiligen Angebot detailliert beschrieben.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Montagekosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.2 Die Zahlung wird sofort nach Fertigstellung der Leistung fällig. Bei gravierenden Mängeln kann der Kunde die Zahlung bis zur Mängelbeseitigung zurückhalten.
3.3 Im Falle von Teilleistungen ist der Unternehmer berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten Teilleistung zu verlangen. Der Unternehmer wird erbrachte Teilleistungen gegenüber dem Kunden anzeigen und nachweisen. Sofern erbrachte Teilleistungen nicht vertragsgemäß erfolgen, ist der Kunde berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Teils der Abschlagszahlung zu verweigern.
3.4 Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen des Vertragsgegenstandes nach Art oder Umfang auf Veranlassung des Kunden nach der Auftragsbestätigung des Unternehmers erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden gesondert zu dem vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
3.5 Sofern die Leistungen des Unternehmers sechs (6) Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgt, ist der Unternehmer berechtigt, angemessene Preisänderungen wegen veränderter Material-, Produktions-, Vertriebs- und sonstiger Kosten für die Lieferungen und Leistungen des Vertragsgegenstandes vorzunehmen.
3.6 Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers.
§ 5 Montage und Abnahme
5.1 Die Montage erfolgt durch den Unternehmer.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Montage am vereinbarten Ort und Termin möglich ist. Dies gilt insbesondere für die Gewährleistung freier Zugänge zur Baustelle, die Sicherung empfindlicher Flächen oder Möbelstücke, die Mitteilung hinsichtlich unterirdischer, hinterwandiger oder sonst nicht äußerlich erkennbarer Leitungen oder ähnlicher Gegebenheiten, die Entfernung sonstiger Bausubstanzen, Stoffe oder Gegenstände, die eine ungehinderte Durchführung der Montage beeinträchtigen könnten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmer auf eigene Kosten freien Zugang zu einer Wasser- und einen mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) gesicherten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.
5.3 Der Anschluss von elektrischen Zuleitungen muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen und ist nicht Bestandteil des Auftrags.
5.4 Der bei Fundamentarbeiten anfallende Erdaushub wird nicht vom Unternehmer entsorgt. Die Entsorgung obliegt dem Auftraggeber.
5.5 Der Kunde ist auf Anfrage des Unternehmers verpflichtet, diesem nachzuweisen, dass er Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie ist, auf dem die vertragsgegenständliche Anlage errichtet werden soll. Andernfalls hat der Kunde dem Unternehmer eine schriftliche Zustimmung zur Errichtung der vertragsgegenständlichen Anlage des rechtmäßigen Eigentümers vorzulegen.
5.6 Der Auftraggeber ist für alle baurechtlichen Angelegenheiten verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der jeweiligen Landesbauordnung, die Beantragung erforderlicher Baugenehmigungen, die Einhaltung von Vorgaben hinsichtlich Länge, Breite, Höhe und Gesamtfläche des geplanten Objekts sowie die Positionierung innerhalb des zulässigen Baufensters.
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
5.8 Wesentliche Mängel, die während der Montage festgestellt werden, müssen dem Unternehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Der Unternehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
§ 6 Mängelansprüche
6.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Unternehmer hat das Recht zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
6.2 Die vom Unternehmer angebotenen Terrassendächer, Pergolen Systeme, Lamellendächer und Verglasungen sind thermisch nicht getrennte Systeme („Kaltsysteme“). Dies kann bei niedrigen Außentemperaturen zu Kondensatbildung auf den Scheiben sowie an der Dachkonstruktion führen. Eine solche Kondensatbildung stellt keinen Mangel dar.
§ 7 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
7.1 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, bei Vorliegen von Mängeln einen angemessenen Teil des Rechnungsbetrages zurückzubehalten. Der zurückbehaltene Betrag, darf in einem solchen Fall das Doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung des Mangels nicht überschreiten.
Der Unternehmer ist berechtigt, einen Sachverständigen oder Gutachter zu beauftragen, um die Höhe der Mängelbeseitigungskosten zu ermitteln, sofern zwischen den Parteien Uneinigkeit über die Höhe des angemessenen Zurückbehaltungsbetrages besteht. Die Kosten für den Sachverständigen trägt die Partei, die mit ihrer Einschätzung der Mängelbeseitigungskosten falsch liegt.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, den zurückbehaltenen Betrag unverzüglich nach der ordnungsgemäßen Beseitigung des Mangels an den Unternehmer zu zahlen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Mangelbeseitigung.
7.4 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Unternehmer anerkannt sind.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
8.2 Bei gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme des Werkes. Diese Verkürzung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. 8.3 Der Unternehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
§ 9 Gefahrübergang
9.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
10.1 Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn Waren nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
§ 11 Gerichtsstand und Streitbeilegung
11.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand am Sitz des Unternehmers vereinbart. Der Unternehmer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11.2 Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Der Unternehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und nicht auf den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
12.2 Der Kunde wird hiermit informiert, dass der Unternehmer die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und den geltenden nationalen Gesetzen verarbeitet.
12.3 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle einer solchen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, derjenigen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.